Die KI-Verordnung der EU wurde im Rahmen der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung umfassend überarbeitet. Damit ändern sich auch die rechtlichen Anforderungen, die Hochschulen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz beachten müssen.
Deshalb gibt es jetzt ein Update: Das neu gegründete KI:Expertisezentrum.nrw, Nachfolgeprojekt von KI:edu.nrw, hat das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren aus dem August 2025 aktualisiert.
Was heißt das konkret für Lehre, Forschung und Verwaltung? Das Gutachten bringt Hochschulen rechtlich auf den neuesten Stand.
Jetzt reinlesen: https://ki-expertisezentrum.nrw/update-zur-ki-verordnung-neues-rechtsgutachten-bringt-hochschulen-auf-den-aktuellen-stand/